Finanzierung / Darlehen:

Grundsätzlich hat der Geschädigte den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu begleichen. Ist dieses nicht möglich, so kann der Schaden von einem Kreditinstitut finanziert werden.

Der Versicherer ist vorab auf die Finanzierung und damit weiteren Kosten unter dem Gesichtspunkt der Gefahr eines „außergewöhnlichen Schadens” so früh wie möglich zu unterrichten.
Die Finanzierung kann entweder über die Hausbank und das laufende Konto erfolgen, aber auch über ein eigenes Unfall-Sonderkonto. Die Vorteile des Letzteren liegen u.a. in der Geheimhaltung der übrigen Finanzdaten und des leichteren Nachweises des Zinsschadens und der Aufwendungen.

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