Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagen:

Die Nutzungsausfallentschädigung soll den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkws kompensieren. Letztere ist nach der Rechtsprechung ein geldwerter Vermögensvorteil.
Der Geschädigte hat ein Wahlrecht zwischen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Möglich ist auch, für einen Teil der Ausfallzeit einen Mietwagen, für einen anderen Teil Nutzungsausfallentschädigung zu wählen. Lediglich das Überschneiden beider Ausfall-Kompensationen ist nicht möglich.
Bei der konkreten Berechnung des Nutzungsausfalls wird in der Praxis auf die Tabelle Danner/Küppersbusch zurückgegriffen.

©2024 rechtsanwalt-mindelheim.de | Impressum | Datenschutzerklärung | Thomas Feichtinger, Rechtsanwalt Mindelheim

Log in with your credentials

Forgot your details?