Das deutsche Mehrwertsteuersystem ist kompliziert, dass wussten Sie möglicherweise schon. Wussten sich auch, dass es beim Essen den vollen Steuersatz von 19 Prozent und einen ermäßigten von sieben Prozent gibt?

Auf Burger, Würste, Pizza oder Pommes, die außer Haus verzehrt oder angeliefert werden, fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an, hingegen auf Getränke stets und auch Essen – welches im Restaurant verzehrt werden – immer 19 Prozent. Diesen Umstand wollte sich eine Unternehmerin zu Eigen machen und im Rahmen eins Sparmenüs für Essen und Getränke außer Haus „nur“ den Steuersatz von sieben Prozent an das Finanzamt abführen.

Der Bundesfinanzhof machte dieser jedoch einen Strich durch die Rechnung: Die einzelnen Komponenten sind bei der Umsatzsteuer mit dem gleichen Anteil zu berücksichtigen wie beim Normalpreis. Kostet also das Essen fünf Euro und das Getränk 2,50 Euro, so ist dieses Verhältnis zwei zu eins auch für die Berechnung der Umsatzsteuer des Sparpakets beizubehalten, so der Tenor des Urteils (BFH, Az. V B 125/12). Soviel zum Thema Steuer-/Abrechnungswahnsinn…….. (Anmerkung: Pizzadienste verdienen mit Home-Lieferservice mehr, da „nur“ sieben Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist)

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