Erwerbs- und Fortkommensschaden / Verdienstausfall:

Erwerbs- und Fortkommensschaden sind Unterfälle des entgangenen Gewinns und folgen dessen Regeln. Zu ersetzen ist also das, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge unter den besonderen Umständen des Falles wahrscheinlich an Einkünften zu erwarten war (BGH VersR 1990, 284 ).

©2024 rechtsanwalt-mindelheim.de | Impressum | Datenschutzerklärung | Thomas Feichtinger, Rechtsanwalt Mindelheim

Log in with your credentials

Forgot your details?