In der anwaltlichen Beratung findet bei Ordnungswidrigkeiten regelmäßig das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs seine Anwendung, darüber hinaus gibt es zahlreiche Einzelvorschriften wie z.B. in der Gewerbeordnung welche bußgeldbewehrt sind.
Schwerpunkt der hierbei alltäglichen Beratung und der Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen stellen in der Regel Bußgeldbescheide mit Fahrverbot dar, da diese Bescheide für die Betroffenen mit der schwerwiegendste Eingriff in deren Mobilität darstellt.
In den meisten Fällen besteht zugunsten des Halters bzw. des Fahrers eine sog. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Tätigkeit (bis auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung) übernimmt. Eine anwaltliche Beratung kann mithin nahezu kostenlos eingeholt werden.
Im Rahmen eines Bußgeldbescheides kann ein Fahrverbot auf Grundlage unterschiedlicher Vorschriften angeordnet werden, im Wesentlichen erfolgt ein Fahrverbot auf Grundlage des StVG in Verbindung mit dem aktuell bestehenden Bußgeldkatalog.
Am häufigsten kommen zusätzlich Punkt hinzu, welche im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei Zeitablauf wieder gelöscht werden.
Die Tätigkeit eines Anwaltes im Bereich der Ordnungswidrigkeiten liegt in der Regel auf die Einsichtnahme in die Bußgeldakte und die Auswertung derselben. Erst mit Erhalt dieser Akte kann die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung auf Verfahrens- oder tatsächliche Fehler in der Geschwindigkeitsmessung oder sonstige Verstöße überprüft werden.
Die am häufigsten auftretenden Fehler sind:
- Verfahrensfehler, Verjährung
- Schlechte Lichtbildaufnahmen des Betroffenen
- Falsch justierte bzw. fehlerhaft aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlage
- Verstoß gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei zu Geschwindigkeitsmessungen
Nehmen Sie daher nicht jeden Bußgeldbescheid kritiklos an, gerade im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, für Sie unliebsame Geldbußen oder Fahrverbote durch das Aufdecken von Verfahrensfehler abzuwenden.
Einem jeden kann es in seinem Leben widerfahren, sich strafbar zu machen und mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen. Gerade daher ist es in diesem Bereich ratsam, einen Anwalt mit der Wahrnehmung von dessen Interessen in einem laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren zu beauftragen.
Gerade die Annahme, einer Ladung eines Polizeibeamten als Beschuldigter Folge leisten zu müssen, führt oftmals – trotz ordnungsgemäßer Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht – zu unglücklichen Aussagen, welche im Strafverfahren anschließend gegen den Beschuldigten verwendet werden.
Oberste Priorität ist daher, dass der Beschuldigte keine Aussage ohne vorhergehende Kenntnis und Studium der Ermittlungsakte durch einen Anwalt tätigt. Erst wenn der Kernpunkt der Vorwürfe erfasst und etwaige Zeugenaussagen kritisch hinterfragt wurde, ist eine Stellungnahme als solches sinnvoll und sachdienlich.
Ich kann Sie hierbei in jedem Verfahrensstadium
- laufendes Ermittlungsverfahren
- laufendes Gerichtsverfahren (Anklageschrift liegt vor)
- im Rahmen von Gerichtsverhandlungen
beraten und begleiten und Ihnen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht beistehen, setzen Sie sich daher – gerne auch telefonisch oder per E-Mail – mit mir in Verbindung.