Allgemeines zum Familienrecht

Das Familienrecht ist im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit das emotionalste Rechtsgebiet, Verständnis und Kompetenz in diesem Teilbereich des bürgerlichen Rechts sind unabdingbar um Ihnen und insbesondere auch den unter der Trennung leidenden Kindern helfen zu können.

Statistisch gesehen endet insgesamt jede dritte (wenn nicht sogar jede zweite) Ehe heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter.

Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind, hingegen entstehend ab dem Zeitpunkt der Trennung aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld der familienrechtlichen Ansprüche auseinander zu setzen:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer Trennung?
  • Was wird aus den Kindern nach erfolgter Trennung und Scheidung?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt und insbesondere an wen wie lange zahlen?
  • Was wird aus unserem oder meinem Haus, unserer oder meiner Wohnung, unserem oder meinem Vermögen?

Gerade in der Anfangszeit einer Trennung zeigt sich ein hoher Beratungsbedarf für den jeweils betroffenen Ehegatten/Ehegattin. Vor allem die Frage der Klärung des Kindesunterhalts ist für das finanzielle Überleben derselben kurzfristig und vollumfänglich zu klären. Hierzu ist eine Suche im Internet in der Regel nur wenig hilfreich, da diese Suchmaschinen mit Einzelfallentscheidungen überfüllt und für den jeweiligen Sachverhalt die Ergebnisse in der Regel nicht geeignet sind.

Selbst die Kindesunterhaltstabelle (sog. Düsseldorfer Tabelle) ist für die Ratsuchenden oftmals nicht verständlich, wer auf der ersten Seite dieser Tabelle „hängen“ bleibt, wird den Unterhaltsanspruch des/der Kinder ohne die Verrechnung des Kindergeldes lesen, die wenigsten landen nach vollständiger Durchsicht auf der letzten Seite, wo das erhaltene Kindergeld bei der Bemessung des Unterhaltsanspruche angerechnet/berücksichtigt wird und sich der tatsächlich geschuldete Kindesunterhalt in der Regel ergibt.

Aber auch im Übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen  Rechtsanwalt meist unerlässlich ist.

Erst bei einer vollständigen Sichtung/Aufarbeitung aller Vermögensverhältnisse der Beteiligten ist es möglich, eine fundierte Rechtsberatung abzugeben, für eine Online-Beratung ist dieses Rechtsgebiet keinesfalls geeignet. Vereinbaren Sie daher und gerne bei mir einen Besprechungstermin.

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