Mitverschulden/Quotale Haftung
Sind an einem Schadensereignis mehrere Personen beteiligt, so ist Ursächlichkeit und Verschulden auf beiden Seiten zu bewerten und eine Quote aus den gegenseitigen Pflichtversäumnissen zu bilden. Dabei wird jeder Anspruchsteller für sich betrachtet und auf seine Person bezogen das Wechselspiel von Pflichterfüllung und Pflichtvernachlässigung aller Beteiligten unter Einschluss seiner eigenen Person gewichtet. Dieses kann letztendlich dazu führen, dass in mehreren Prozessen unterschiedliche Quoten ausgeurteilt werden. Werden alle Ansprüche mit Klage und Widerklage, d.h. in einem Prozess erledigt, ist die Gefahr unterschiedlicher Quotenbildung nicht gegeben.