..dass es in Bayern bis 1998 die Todesstrafe noch gab. Rein formal wurde in einem Volksentscheid im Jahr 1998 die Bayerische Verfassung geändert und der Passus, wonach der Ministerpräsident bei Todesurteilen die Begnadigung aussprechen kann, gestrichen. Unabhängig hiervon war dieser Passus ohnehin schon ungültig, da in Artikel 102 des Grundgesetzes stand, dass die Todesstrafe abgeschafft und dieses Bundesrecht das Landesrecht ausgehebelt hat, Art. 31 GG.

..dass bis in das Kalenderjahr 1998 im Falle des Versprechens der Ehe der künftige Ehegatte Schadensersatz (Kranzgeld) zahlen musste, wenn es zum Beischlaf kam und die künftige Ehegattin die Jungfräulichkeit verlor (ehemals § 1300 BGB)? Diese Regelung wurde bereits im Kalenderjahr 1993 von den ersten Gerichten nicht mehr als zeitgemäß anerkannt und hierauf fußende Schadensersatzansprüche mit der Begründung abgelehnt, als dass die gewandelte Moralvorstellung in der Gesellschaft (die sexuelle Revolution begann 1968?!) diesen Anspruch nicht mehr rechtfertigt und dieses Gesetz nicht mehr anwendbar sei. (Anmerkung des Unterzeichners: Kaum 25 Jahre nach der sexuellen Revolution ist dieser Umstand den Gerichten ebenso bekannt geworden…)

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